Ablauf Ausbildung Motorsegler

Mindestalter 16 Jahre
Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis zu Beginn der Ausbildung
Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 Luftsicherheitsgesetzt „ZÜP“
Für Inhaber der SPL (Segelfluglizenz) sind zur Umschulung auf TMG mindestens 6 Flugstunden auf TMG gefordert, eingeschlossen ein Solo-Überlandflug über mindestens 150 km mit einer Zwischenlandung.
Die praktische Prüfung, bei der vom amtlichen Prüfer auch Theoriefragen gestellt werden, beendet die Ausbildung.
Wird die Ausbildung ausschließlich auf und für TMG erworben, erhöht sich die Mindestanzahl an Flugstunden auf 15. Zusätzlich ist eine Theorieprüfung abzulegen