Rundflüge: als Gast mitfliegen

Interessiert? Mitfliegen?

Wenn Du am Luftsport interessiert bist – sei es, dass Du das Fliegen lernen willst
oder einfach nur unseren Verein und die Fliegerei kennen lernen willst –
bietet der LSC Kitzingen als gemeinnütziger Verein auch Mitfluggelegenheiten und sogar Schnupperflüge an.

Dieses Angebot ist nicht gewerblich und unverbindlich. Es dient nicht zur Erzielung von Gewinnen, sondern nur zur Werbung für den Luftsport. Es richtet sich zudem immer nach dem Wetter und der Verfügbarkeit von Flugzeugen und passenden Piloten.

Du unterstützt mit Deinem Mitflug die ehrenamtliche Jugend- und Ausbildungsarbeit im LSC.

Geschenkgutscheine erhältst Du bei Herbert Sattler | pilot-sattler@gmx.de | 0171-7731576

Segelflug …

… die urspünglichste Form des Fliegens

Das Segelfliegen bietet vermutlich das beste Naturerlebnis.

Der Flug findet zwischen April und Oktober typischerweise sonntags bei gutem Wetter statt. Wir bleiben im Umfeld des Flugplatzes. Kleinere Abstecher in die Umgebung sind je nach Flugzeit und bei passendem Wetter aber möglich. In der Regel starten wir mit einer Segelflugwinde, die das Flugzeug in die Höhe zieht. Je nach Flugzeit können bis zu 1000 Meter Höhe erreicht werden. Es gibt 2 Sitzplätze (1 Pilot + 1 Gast).

EUR 40,00 – Windenstart auf ca. 400 Meter und ca. 20 Minuten Flugzeit
jede weitere Viertelstunde EUR 40,00. Ab 60 Minuten Flugzeit 85,00/Stunde.

Kontakt: Herbert Sattler | pilot-sattler@gmx.de | 0171-7731576

Segelkunstflug … 100% Adrenalin

Erleben Sie Loopings, Rollen, Rückenflug, Turns, Kubanische Achten, Sturzflug, Messerflug, Immelmann und vieles mehr. Spüren Sie Beschleunigungen  („G-Kräfte“) von -3g bis +5g.  Ein erfahrener Fluglehrer und Kunstflugtrainer ist Ihr Pilot.

EUR 150,00 – Flugzeugschlepp auf 1.250 Meter und ca. 4 Minuten Kunstflug

Kontakt: Arnulf Koch | koch@kk-software.de | 0173-6178089

Motorsegler …

… das günstige Motorflugzeug

Schauen Sie sich Ihren Heimatort, die Mainschleife, die Würzburger Festung und Residenz
oder andere fränkische Sehenswürdigkeiten aus der Luft an.
Bis zu 160 km/ Reisegeschwindigkeit, 2 Sitzplätze (1 Pilot + 1 Gast).

EUR 30,00 pro Viertelstunde

Kontakt: Herbert Sattler | pilot-sattler@gmx.de | 0171-7731576

Motorflug …
… mal schnell zur Zugspitze fliegen

Schauen Sie sich Ihren Heimatort, die Mainschleife, die Würzburger Festung und Residenz oder andere fränkische Sehenswürdigkeiten aus der Luft an. Dank 200 km/h Reisegeschwindigkeit und direkter Luftlinie sind auch weiter entfernte Ziele wie die Zugspitze, Nordseeinseln, Ostsee in Reichweite. 4 Sitzplätze (1 Pilot + bis zu 3 Gäste).

63,00 EUR pro Viertelstunde

Kontakt: Herbert Sattler | pilot-sattler@gmx.de | 0171-7731576

 

Ballon fahren …

echte Ruhe, unvergleichbare Perspektiven

Genießen Sie neue Perspektiven im offenen Korb in niedriger Höhe.
Lassen Sie sich mit dem Wind treiben. Erleben Sie Aufbau und Abbau vom Ballon.
Starten Sie bei Sonnenaufgang oder am frühen Abend zu Ihrer Ballonfahrt

EUR 185,00 pro Person

Kontakt: Wolfgang Ruft | wolfgang.ruft@gmx.de | 01520-1921770

Haftung

Auch wenn es sich um einen nichtgewerblichen Flüge/Fahrten handelt, gelten für das Mitfliegen luftrechtliche Regelungen und Bestimmungen, die wir Ihnen hiermit näher bringen wollen.

Bei Vereinbarung eines Entgeltes – auch wenn dieses wie bei uns nur zur Kostendeckung dient – kommt luftrechtlich ein Beförderungsvertrag zustande.

Wird demzufolge ein Fluggast durch einen Unfall an Bord eines unserer Luftfahrzeuge oder beim Ein- oder Aussteigen getötet, körperlich verletzt oder gesundheitlich geschädigt, ist der Luftfrachtführer (der LSC) verpflichtet, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Und zwar unabhängig von der Schuldfrage. Der Luftfrachtführer haftet für jeden Fluggast allerdings nur bis zu einem Betrag von 113.100 Rechnungseinheiten (derzeit ca. 130.000 EUR), wenn der Schaden nicht durch sein rechtswidriges und schuldhaftes Handeln oder Unterlassen oder das rechtswidrige und schuldhafte Handeln oder Unterlassen seiner Leute verursacht wurde oder der Schaden ausschließlich durch das rechtswidrige und schuldhafte Handeln oder Untterlassen eines Dritten verursacht wurde.

Wir haben Versicherungen mit Deckungssummen mindestens entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (Haftpflicht- und Unfallversicherung) abgeschlossen.